Erfolg für den ÖPNV: Das Bildungsticket kommt

Landtage beschließt ein landesweit einheitliches Schüler*innenticket für maximal 29 Euro ab 1. April 2024

PM vom 21.09.2023

Land und Kommunen haben sich auf ein landesweit einheitliches Schüler*innenticket für maximal 29 Euro ab 1. April 2024 geeinigt, das nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in ganz Deutschland im Nahverkehr gilt. Anspruchsberechtigt sind neben Schüler*innen von allgemeinbildenden Schulen auch Schüler*innen an Berufsschulen, die keine duale Ausbildung machen.

Für Azubis in dualer Ausbildung gibt es bereits das Angebot des Jobtickets. Für den Kreis Herzogtum Lauenburg bedeutet das, dass nunmehr Schüler*innen, die keinen Anspruch auf ein kostenloses Ticket für den Weg zur Schule haben, das vergünstigte Bildungsticket erwerben können.

Dazu sagt Oliver Brandt, Landtagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen:

„Das ist eine wichtige Errungenschaft für Schüler*innen, Schulen, Kommunen und das Land. Zukünftig kommen alle Schüler*innen im Kreis und in ganz Schleswig-Holstein in den Genuss von kostengünstiger Mobilität mit dem ÖPNV. Mit dem Bildungsticket schaffen wir ein großes Stück Selbstbestimmung für junge Menschen und ermöglichen einfache und günstige Freizeitmobilität, denn Mobilität für junge Menschen ist mehr als der Weg zur Schule oder Ausbildung.“

GLASFASER WIRD SO SELBSTVERSTÄNDLICH SEIN WIE DER KÜHLSCHRANK ODER DIE WASCHMASCHINE

Breitbandförderung

 

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Breitbandversorgung gehört heutzutage zur Daseinsvorsorge. Ohne schnelles Internet ist unser Alltag nicht mehr vorstellbar – das haben wir spätestens während der Corona-Pandemie im Homeoffice oder beim Homeschooling erlebt.

 

Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen: Egal ob digitale medizinische Sprechstunde, die Beratung bei der Hausbank oder das Gespräch mit dem Enkel, der in Australien studiert: ein Glasfaseranschluss wird für viele Menschen so selbstverständlich sein wie der Kühlschrank oder die Waschmaschine.

 

Das wurde in Schleswig-Holstein früh erkannt. Bereits 2010 haben die Kommunalen Spitzenverbände ihre Kapazitäten und ihr Know-how im Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein gebündelt. Durch die Gründung von Zweckverbänden in vielen Regionen wurden die Projekte besonders im ländlichen Raum vorangetrieben, was zu einer schnelleren Umsetzung beigetragen hat.

 

Schon 2013 hat die Landesregierung eine Breitbandstrategie mit einer klaren Zielformulierung vorgelegt. Das damalige Ziel „Breitband 2030“ wurde zwischenzeitlich angepasst: Wir wollen bis 2025 Glasfaseranschlüsse in jeder Region des Landes zur Verfügung stellen.

 

Dank dieser rechtzeitigen Weichenstellung steht Schleswig-Holstein sehr gut da und ist beim Breitbandausbau Spitzenreiter unter den Flächenländern in Deutschland. Im Breitbandatlas der Bundesregierung sind zwischen Flensburg und Lauenburg nur wenige weiße oder graue Flecken zu finden, das heißt Kommunen ohne schnelles Internet beziehungsweise mit einer Anbindung unter 100 Mbit/s.

 

Dabei haben Landes- und Bundesprogramme dazu beigetragen, dass auch dort die nötige Infrastruktur geschaffen werden konnte, wo ein eigenwirtschaftlicher Auf- und Ausbau des Glasfasernetzes nicht möglich war. In diesen Zusammenhang begrüße ich, dass ab 2023 die Möglichkeit besteht, ohne Aufgreifschwelle auch Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Mbit/s versorgt sind.

 

Nur: Der gute Ausbaustand in Schleswig-Holstein hilft denen nicht, die immer noch auf einen Anschluss warten. Und jetzt droht der im Oktober von der Bundesregierung verkündete Förderstopp unser Ziel „100 Prozent Breitband bis 2025“ zu gefährden. Es ist daher wichtig, dass die neue Förderrichtlinie des Bundes zügig auf den Weg gebracht wird, denn sonst drohen Verzögerungen von sechs bis neun Monaten bei der Realisierung anstehender Projekte.

 

Problematisch ist außerdem, dass der Bund das bewährte Förderregime ändern möchte, dass auf einer Markterkundung beruhte. Bislang reichte für eine Förderung der Nachweis aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfinden wird.

 

Wenn das derzeit diskutierte Instrument der Potenzialanalyse für verbindlich erklärt wird, könnte das am Ende dazu führen, dass genau diese Gebiete, in denen die Ausbaukosten aufgrund der großen Distanzen besonders hoch sind, von den Telekommunikationsunternehmen links liegen gelassen werden. Das wäre kontraproduktiv!

 

Wir unterstützen daher das Schreiben von 14 Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 21. Oktober, in dem auf diese Probleme hingewiesen und schnelles Handeln eingefordert wurde.

 

Ich fasse zusammen: Nur weil das Land seine Hausaufgaben bisher gut gemacht hat, darf das nicht zum Nachteil für die Regionen werden, die jetzt auch noch angeschlossen werden müssen. Daher richten wir den Appell nach Berlin, nicht die Guten zu bestrafen, sondern so zu fördern, dass bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden kann, auch in Schleswig-Holstein.

 

Vor allem darf es keine Verzögerung durch langwierige Gesprächsrunden geben, damit keine Ausbaupause eintritt und die Menschen noch länger auf schnelles Internet warten müssen.

 

Vielen Dank

DIE EINFÜHRUNG EINER PAUSCHALEN BEIHILFE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN IST LANGE ÜBERFÄLLIG

Zur Presseinformation der Oppositionsfraktionen SPD, FDP und SSW sagt der personalpolitische Sprecher Oliver Brandt:

Die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Schleswig-Holstein ist lange überfällig. Wir Grünen haben das Thema bereits in der vergangenen Wahlperiode vorangetrieben. Ich begrüße, dass es jetzt erneut auf die Tagesordnung kommt.

Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiger Baustein, damit der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte nicht zurückfällt. Eine immer größere Zahl von Bundesländern, beispielsweise Hamburg, hat diese Regelung bereits eingeführt. Als Fachkräfte werden immer öfter auch Quereinsteiger*innen benötigt, für die mehr Flexibilität bei der Wahl der Krankenversorgung ein wichtiger Attraktivitätsfaktor ist. Darüber hinaus können bestimmte Personengruppen in der privaten Krankenversicherung aus verschiedensten Gründen nicht bzw. nicht mehr zu angemessenen Tarifen aufgenommen werden. 

 

Es gibt keinen Grund, Beamt*innen, die sich gesetzlich krankenversichern wollen, diese Möglichkeit zu verwehren. Bisher ist das zwar formal möglich, die Betroffenen müssen dann aber den Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenanteil, also den doppelten Versicherungsbeitrag, zahlen. Das ist eine klare Benachteiligung sowohl gegenüber den übrigen Beamt*innen als auch gegenüber allen anderen Arbeitnehmer*innen in Deutschland.

 

Im Übrigen führt die Regelung für den Landeshaushalt zwar kurzfristig zu einer Mehrbelastung, langfristig aber zu einer deutlichen Entlastung.

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