DIE WAHLFREIHEIT IST EIN WICHTIGER BAUSTEIN BEI DER FACHKRÄFTEGEWINNUNG FÜR DIE LANDESVERWALTUNG

Sehr geehrte Frau Präsidentin, 

liebe Kolleg*innen,

 

ich möchte Ihnen zu Beginn zwei konkrete Fallbeispiele vorstellen: Zum einen der Berufsschullehrer, der zunächst in der Privatwirtschaft tätig war, sich dann für den Lehrer*innenberuf entschieden hat und mit 45 verbeamtet wurde. Er ist gerade von Hamburg nach Wilster umgezogen und sucht nun einen Job in Schleswig-Holstein. Dann die 33-jährige Angestellte der Landesverwaltung mit zwei Kindern, die eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht hat. Seit zwei Jahren ist sie im Landesdienst und steht vor der Verbeamtung. Beide sind in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

 

Diese Beispiele zeigen: Die öffentliche Verwaltung ist ein Spiegelbild eines immer flexibleren Arbeitsmarkts und individueller Arbeitsbiografien. Insbesondere junge Nachwuchskräfte möchten sich nicht für ihr ganzes Leben auf das Berufsbeamtentum festlegen. Viele wünschen sich einfach mehr Flexibilität. Das finde ich berechtigt. Für solche Fälle benötigen wir eine Wahlmöglichkeit für gesetzlich krankenversicherte Beamt*innen, um das Potenzial zur Besetzung freier Stellen im Landesdienst auszuschöpfen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe in Schleswig-Holstein ist daher aus meiner Sicht überfällig. Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiges Instrument der Fachkräftegewinnung für die öffentliche Verwaltung. 

 

Das haben immer mehr Bundesländer erkannt, insbesondere in unserer unmittelbaren Nachbarschaft: Hamburg und Bremen haben die pauschale Beihilfe für Beamt*innen bereits eingeführt, in Mecklenburg-Vorpommern steht das Vorhaben im Koalitionsvertrag, und in Niedersachsen gibt es eine entsprechende Gesetzesinitiative. Damit haben wir gegenüber unseren direkten Nachbarländern perspektivisch einen Wettbewerbsnachteil bei der Personalgewinnung.

 

Das wollen wir nun ändern. Nachdem bereits in der letzten Wahlperiode ein Verfahren mit einer umfangreichen Expert*innenanhörung stattgefunden hat, bei der viele gute Gründe für die Einführung vorgetragen wurden, freue ich mich sehr, dass es uns Grünen in den Koalitionsverhandlungen gelungen ist, die CDU von der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen und mit ihr gemeinsam die Einführung einer pauschalen Beihilfe zu vereinbaren.

 

Nicht allerdings ohne eine kleine Einschränkung, die der CDU wichtig war: So soll die pauschale Beihilfe nur mit sachlicher Begründung in Anspruch genommen werden können.  Wir nennen in unserem Antrag drei typische Fälle, für die eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung eine sinnvolle Option darstellt: Späte Verbeamtung bzw. Quereinstieg, Vorerkrankungen oder besondere Familiensituationen. Diese Beispiele stellen natürlich keinen abschließenden Katalog denkbarer Fallkonstellationen dar. 

 

Damit diese und weitere mögliche Fallgruppen umfassend geprüft und berücksichtigt werden können, stellen wir heute den Antrag, dass die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten soll. 

 

Ich hoffe im Sinne der Beamt*innen, die sich für den Landesdienst in Schleswig-Holstein interessieren und aus bestimmten individuellen Gründen gesetzlich versichert sind und dies auch bleiben möchten, dass wir gemeinsam eine sachgerechte, aber möglichst weitgehende und unkomplizierte Regelung finden werden. Durch die pauschale Beihilfe, so zeigen schon die Erfahrungen in anderen Bundesländern, wird weder das duale Krankenversicherungssystem noch das herkömmliche Beihilfemodell im Berufsbeamtentum gefährdet. Wir schaffen lediglich eine kleine, aber für einige Fallgruppen wichtige Ergänzung, die ein nicht unbedeutender Baustein bei der Fachkräftegewinnung für die Landesverwaltung ist. Im Übrigen steht für mich außer Frage, dass das Modell Beihilfe im Rahmen der privaten Krankenversicherung für die allermeisten Beamt*innen nach wie vor das vorzugswürdige Modell ist und bleibt.

 

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. Vielen Dank!



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