FÜR DIE HAUSHALTSFÜHRUNG DER KOMMUNEN IST DER MITTELABFLUSS ENTSCHEIDEND

Zur heutigen (16. Dezember 2022) Abstimmung im Landtag zu TOP 19 – Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeiten der Kommunen sagt der Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

 

Der Investitionsbedarf in unseren Kommunen ist unverändert hoch. Schulen, Kitas, Klimaschutz – im ganzen Land planen Kreise, Städte und Gemeinden Investitionen, um ihre Infrastruktur zu sanieren, an die gestiegenen Bedarfe anzupassen oder um Energie zu sparen und die vereinbarten Klimaziele zu erreichen.

 

Die Umsetzung der geplanten Investitionen stellt die Kommunen dabei vor immer größere Herausforderungen. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Da ist zum einen der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst. Fehlendes Fachpersonal in den Verwaltungen führt zu langsamerer Bearbeitung. Besonders im Gebäudemanagement sind Ingenieur*innenstellen immer schwieriger zu besetzen.

 

Auch Kommunalverwaltungen sind in vielen Bereichen von Lieferengpässen betroffen, die sich durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine noch verschärft haben. Dazu kommen Preissteigerungen, die sich durch die Inflation noch einmal dynamisiert haben. Dies führt zu Nachberechnungen und Neukalkulationen und erschwert die Planbarkeit zusätzlich. In vielen Fällen sind erneute Beschlüsse der kommunalen Selbstverwaltung nötig. Dies alles macht es schwieriger, Investitionsprojekte umzusetzen.

 

Für die Haushaltsführung der Kommunen ist allerdings der Mittelabfluss entscheidend. Können in einem Haushaltsjahr nicht mindestens 60 Prozent der geplanten Investitionsmittel tatsächlich ausgegeben werden, drohen Sanktionen durch die Kommunalaufsicht. Eine Reihe von Kommunen hat bereits entsprechende Erfahrungen gemacht – ihnen wurden geplante Investitionen aus der Haushaltsplanung mit der Begründung gestrichen, dass in der Vergangenheit die Investitionsquote nicht eingehalten werden konnte.

 

Eine Möglichkeit zum Gegensteuern ist theoretisch die Einbringung eines Nachtragshaushalts, so wie es auch auf Landesebene üblich ist. Allerdings ist in den Verwaltungen auch das Fachpersonal für die Budget- und Haushaltsplanung knapp. Zudem ist bei vielen großen Investitionsvorhaben oft erst zum Jahresende absehbar, wie sich der Mittelabfluss entwickelt, und ein Nachtragshaushalt müsste parallel zur Haushaltsaufstellung für das Folgejahr erarbeitet werden, was sowohl für die hauptamtliche Verwaltung als auch für die ehrenamtliche Politik kaum zu stemmen ist.

 

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Landesregierung in einem gemeinsamen Prozess mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Kommunalaufsichten der Kreise und des Landes Lösungen findet, um diese Regeln für die Investitionsplanung und -abwicklung von öffentlichen Haushalten zu flexibilisieren.



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