EINE GUTE NACHRICHT FÜR DIE DASEINSVORSORGE!

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein sagt der Sprecher für Kommunalfinanzen der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

 

Das Landesverfassungsgericht hat die Berücksichtigung der Zentralen Orte im Kommunalen Finanzausgleich dem Grunde nach bestätigt. Das ist eine gute Nachricht für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, denn die Zentralen Orte übernehmen oft wichtige Aufgaben für die Gemeinden im Umkreis, wie beispielsweise die Versorgung mit Schulen, Kitas oder Sporthallen.

 

Die Landesregierung hat nun Klarheit und kann die Bedarfe in der Höhe noch einmal genau ermitteln, um das Ziel einer dauerhaft auskömmlichen und rechtssicheren finanziellen Ausstattung aller kommunalen Akteure zu gewährleisten.



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