Ermäßigte Mehrwertsteuer ja, aber nur wenn der Bund zahlt

Meine Rede zu TOP 18 „Bundesratsinitiative für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie“ und TOP 34 „Die Gastronomie braucht Unterstützung – der Bund ist gefordert!“

Heute stehen wir erneut vor der Frage: ist die Gastronomie weiterhin Belastungen ausgesetzt, die eine Verlängerung der Mehrwertsteuerermäßigung rechtfertigen? Die Befürchtungen aus der Branche müssen wir als Tourismusland sehr ernst nehmen. Sowohl Lebensmittel- als auch Energiepreise bleiben auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zur Vorkrisenzeit. Zudem leidet die Branche unter einem akuten Arbeitskräftemangel.

Doch das Bild ist differenzierter: Es gibt auch zahlreiche Betriebe im Land, die gut durch die letzten Jahre gekommen sind, die es schaffen, Personal zu gewinnen und zu halten, die trotz gestiegener Preise nur selten freie Tische haben. Unsere Betriebe im Land stehen vor Herausforderungen, die sich eben nicht nur durch Steuersenkungen bewältigen lassen. Das ist auch Teil der Wahrheit.

Klar gibt es Argumente für eine Verlängerung der Regelung. Doch wer Regierungsverantwortung trägt, muss auch eine ehrliche Abwägung vornehmen mit allen anderen finanziellen Bedarfen und Interessen und am Ende entscheiden, was wir uns als Land leisten können.

SSW, SPD und FDP dagegen müssen das hier in Schleswig-Holstein bekanntlich nicht. Das zeigt sich deutlich im vorliegenden Antrag.

Ganz anders sieht es dort aus, wo sie selbst in Regierungsverantwortung stehen. So hat Bundeskanzler Scholz noch in der ARD-Wahlarena kurz vor der Bundestagswahl 2021 erklärt: „Das schaffen wir nie wieder ab“, . Jüngste Äußerungen von ihm in einem Bürgergespräch im August dieses Jahres hören sich allerdings anders an: „Das ist ja eine teure Veranstaltung.“ Bundesfinanzminister Lindner ist verantwortlich für den Haushaltsentwurf 2024, und darin ist die Wiedererhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024 eingeplant. Auch ein Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes läge in seiner Zuständigkeit, doch ein solcher ist bisher nicht bekannt.

Zitiert wird er im August 2023 wie folgt: „Ich persönlich habe Sympathie.“ Aber auch: „Jetzt muss der Deutsche Bundestag im Lichte der nächsten Steuerschätzung entscheiden, wie es 2024 weitergeht.“

Bei unseren Nachbarn in Hamburg ist die Haltung klar. So erklärte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Milan Pein, am 30. August in einer Pressemitteilung – ich zitiere: „Eine Fortführung des reduzierten Steuersatzes ist in den nächsten Jahren im Hamburger Haushalt nicht mehr abbildbar. Dies müsste zwingend aus dem Bundeshaushalt kompensiert werden.“

Ich stelle fest: Dort, wo SPD und FDP in Verantwortung stehen, ist man bisher sehr zurückhaltend bezüglich der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung. Unsere Landesregierung wollen Sie dagegen schon heute auffordern, sich festzulegen und eine Bundesratsinitiative zu starten. Ohne ein einziges Wort zur Gegenfinanzierung.

Doch eins ist klar: Diese Maßnahme ist teuer. Die Fortsetzung kostet ca. 3,4 Mrd. Euro pro Jahr. Für den Landeshaushalt Schleswig-Holstein bedeutet das zusätzliche Kosten von ca. 50-60 Mio. Euro pro Jahr – denn diese Mindereinnahme ist natürlich nicht in den bisherigen Planungen berücksichtigt.

Es müssten also weitere 50 - 60 Millionen Euro im Haushalt 2024 eingespart werden, zusätzlich zu den rund 500 Millionen Euro, die bereits nach aktuellem Stand eingespart werden müssen. Und zusätzlich zu weiteren zu erwartenden Belastungen, beispielsweise durch Bundesgesetze wie das Wachstumschancen- und das Zukunftschancengesetz.

Noch im Juni hat die Opposition die Maßnahmen der Landesregierung im Zuge der Haushaltssperre scharf kritisiert. „Kürzungspolitik spaltet die Gesellschaft“, hieß es vom Oppositionsführer. Dann müssen Sie jetzt aber auch erklären, wie sie die 50 Millionen Mindereinnahmen an anderer Stelle einsparen wollen. Die von der FDP immer wieder geforderte Streichung von Staatsekretärsstellen reicht dafür jedenfalls nicht aus. Wir bleiben jedenfalls dabei: Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie ja, aber nur wenn der Bund das zahlt.

Vielen Dank!



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