Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen können beim Land beantragt werden

 

Ab sofort können Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, beim Land beantragt werden. Darauf weist der Landtagsabgeordnete Oliver Brandt hin.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat das Online-Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger am 4. Mai freigeschaltet. 

Dazu sagt der Landtagsabgeordnete Oliver Brandt von Bündnis 90/Die Grünen:

„Es ist eine gute Nachricht für alle Besitzer von Pellet-, Holzhackschnitzel- und Ölheizungen, deren Heizkosten durch die Preisentwicklung im letzten Jahr massiv gestiegen sind, dass auch sie jetzt über die Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 einen Zuschuss von bis zu 2000€ pro Haushalt beantragen können."

Die Antragstellung ist über die Internetadresse https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ möglich. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat ab dem 8. Mai die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. 

 

Hintergrund

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sog. Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.



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