Soziale Wohnraumförderung des Landes im Herzogtum erfolgreich

Im vergangenen Jahr ist in Schleswig-Holstein so viel bezahlbarer Wohnraum entstanden wie lange nicht mehr, und der Bedarf nach Sozialwohnungen ist weiterhin groß. Die Landesregierung sichert daher der Sozialen Wohnraumförderung (SFW) 2024 zusätzliche 100 Millionen Euro zu. Damit bleibt die Gesamtfördersumme von mehr als 400 Millionen Euro auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Etwa 1.900 neue Wohneinheiten sollen mit diesen Mitteln 2024 geschaffen werden (nach 2.000 im Jahr 2023). Neben dem Neubau spielen die Modernisierung und die energetische Sanierung von Bestandswohnungen ebenfalls eine Rolle.

Dazu Oliver Brandt, Landtagsabgeordneter aus dem Herzogtum Lauenburg: „Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist ungebrochen hoch. Gleichzeitig haben die gestiegenen Zinsen in der Baubranche zu Unsicherheiten geführt und die Stagnation beim privaten Wohnungsbau begünstigt. Umso wichtiger ist es, dass sich das Land zur Sozialen Wohnraumförderung bekennt. Dieses Finanzinstrument trägt zu einer verlässlichen Planung von Bauvorhaben und zu einer stabilen Bauwirtschaft bei.“

Über 40 Millionen Euro Förderung im Herzogtum Lauenburg

Davon profitieren auch die Menschen und Unternehmen im Kreis Herzogtum Lauenburg unmittelbar: Das Fördervolumen lag in 2022 und 2023 bei insgesamt 41,5 Millionen Euro. In Form von Darlehen und Zuschüssen bezuschusste das Land über die Soziale Wohnraumförderung ganz konkret 204 Wohneinheiten im Herzogtum. Auf Geesthacht entfielen davon 146 (2022 und 2023) und auf Ratzeburg weitere 38 (2022) Wohneinheiten. In der Gemeinde Escheburg wurden 20 Wohneinheiten gefördert (2023).

Oliver Brandt erklärt: „Bezahlbarer Wohnraum ist besonders am Hamburger Rand stark nachgefragt. Daher begrüße ich die Ankündigung der Landesregierung, mit der Sozialen Wohnraumförderung zusätzliche bedarfsgerechte Wohnungen für Familien mit Kindern und Menschen über 60, aber auch für Menschen in sozialen Notlagen, Menschen mit Behinderungen und Geflüchtete zu schaffen. Neben der Entlastung des Wohnungsmarktes im unteren Segment ist das auch eine gute Nachricht für die Bauwirtschaft und das lokale Handwerk.”

Die Soziale Wohnraumförderung sieht insgesamt drei Förderwege vor, die sich an den Einkommensgrenzen orientieren. Außerdem erfolgt eine regionale Staffelung: Geesthacht und Escheburg fallen beispielsweise in die Regionalstufe C, wo die Marktsituation angespannt und die Mietpreise vergleichsweise hoch sind. Dadurch ist im 3. Förderweg eine Fördermiete von bis zu 9,25 Euro pro Quadratmeter möglich. Zuständig für die Projektanträge ist die Investitionsbank des Landes.

Weitere Informationen unter Investitionsbank Schleswig-Holstein, „Arbeitshilfe Soziale Wohnraumförderung“ vom 06.12.2023, https://www.ib-sh.de/produkt/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-mietwohnungsmassnahmen/.



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