Die Landesbediensteten verdienen eine angemessene Bezahlung

Aktuell bewältigt die Landesverwaltung die Folgen der Jahrhundert-Sturmflut an der Ostsee. Von Normalbetrieb kann in der Ministerialverwaltung und vielen nachgeordneten Behörden seit längerem nicht mehr die Rede sein.

Dazu kommt die Aufstellung des Haushalts 2024 mit seinen enormen Handlungsbedarfen, die seit dem Verfassungsgerichtsurteil nochmals herausfordernder und arbeitsintensiver geworden ist. All diese Aufgaben, die bewältigt werden müssen, führen zu zahlreichen Sonderschichten, Überstunden und einer generell höheren Belastung, die auch gesundheitliche Folgen haben kann.

Diese Herausforderungen treffen auf eine Verwaltung, die einen jahrelangen Stellenabbaupfad, aber auch andere Sparmaßnahmen verschiedener Landesregierungen in unterschiedlichen Konstellationen erlebt hat. Natürlich hinterlassen diese Maßnahmen Spuren in der Belegschaft, so nachvollziehbar sie auch in der jeweiligen Situation gewesen sein mögen. 

Diese Situation nehmen wir wahr und ich möchte den Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein an dieser Stelle für ihre verantwortungsvolle Arbeit und ihren besonderen Einsatz meinen Dank aussprechen. Sie halten das Land am Laufen, und das umso mehr in schwierigen Zeiten.

Von Dankesworten kann man sich aber nichts kaufen, am Ende zählt auch, was auf dem Konto ankommt. Und da ist in den letzten Jahren etwas passiert. Auch wenn Schleswig-Holstein traditionell ein finanzschwaches Land war und ist, wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation als auch der Besoldung auf den Weg gebracht.

Zudem wurde mit dem Alimentationsgesetz 2021 eine verfassungsgemäße Alimentation aller Beamt*innen in Schleswig-Holstein sichergestellt, unter anderem durch die Anpassung der Besoldung für Beamt*innen mit mehr als zwei Kindern. Weitere Maßnahmen wie die Streichung der Besoldungsgruppe A5 mit Folgeänderungen waren ebenfalls in diesem Gesetz enthalten.

Ich denke, das Land hat im Rahmen seiner Möglichkeit immer wieder versucht, eine angemessene Besoldung zu bieten, auch wenn dies im Vergleich zu anderen Ländern oder dem Bund echt herausfordernd ist. Angesichts des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung ist dies aber auch dringend geboten.

Daher halte ich eine wirkungsgleiche Übertragung des kommenden Tarifabschlusses auf die Besoldung für unabdingbar. Diese Zusage hat die Landesregierung bereits gemacht. Unsere Beschäftigten müssen weiterhin angemessen bezahlt werden, das wird immer mehr auch ein entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um die knappen Arbeitskräfte.

Die zeitgleiche Tarifübertragung sollte in normalen Zeiten ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Aber eben nicht immer. 2013/2014 beispielsweise wurde der Tarifabschluss von der Küstenkoalition in Schleswig-Holstein zwar wirkungsgleich, aber erst zeitverzögert auf die Besoldung übertragen, was der damaligen Haushaltslage geschuldet war. Wie übrigens auch in den meisten anderen Bundesländern.

Wie wir alle wissen, ist die Haushaltslage derzeit angespannt. Und mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden die Herausforderungen noch größer.  Daher ist heute nicht die Zeit für Haushaltsvorfestlegungen. Angesichts der vielen anderen Härten und Einsparungen bei der Aufstellung des Haushalt 2024, die die Landesregierung gerade gegeneinander abzuwägen hat, müssen wir ihr diesen Raum lassen.

Daher beauftragen wir die Landesregierung, die Frage der zeitgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamt*innen im Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden. Über das Ergebnis werden wir dann hier im Landtag nach Vorlage des Haushaltsentwurfs miteinander beraten.

 

Vielen Dank!



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