Schleswig-Holstein muss bei Innovationsagentur an Bord bleiben

Haushaltspolitik erfordert Prioritätensetzung

Eins vorweg: Als Sprecher unserer Fraktion für die Metropolregion Hamburg halte ich die Gründung einer Innovationsagentur für sinnvoll. Das Konzept einer gemeinsamen Innovationsagentur für die Metropolregion Hamburg, das unter Federführung unseres Wirtschaftsministeriums erarbeitet wurde, zeigt, wo die bisher nicht genutzten Potenziale schlummern und wie man sie heben kann, um Innovationskräfte zu bündeln. Gerade bei den Wirtschaftsclustern und Innovationsfeldern, die Schleswig-Holstein ausmachen, wie Life Science, Erneuerbare Energien oder Künstliche Intelligenz, ist bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit noch Luft nach oben.

An der Sinnhaftigkeit dieses Projekts zweifelt niemand, auch Staatsekretärin Julia Carstens hat dies zuletzt noch einmal im Wirtschaftsausschuss bestätigt. Allerdings bin ich nicht nur für die Metropolregion zuständig, sondern auch Haushaltspolitiker. Und in dieser Funktion erhalte ich viele Vorschläge für sinnvolle Projekte, die aus dem Haushalt finanziert werden sollten und somit in Konkurrenz zueinander stehen.

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage wird es am Ende einige Maßnahmen geben, die derzeit wünschenswert sind, aber nicht umgesetzt werden können, da Haushaltspolitik eben Prioritätensetzung erfordert. Diesem Dilemma müssen wir uns als Parlament stellen und das ist zugegeben manchmal keine leichte Abwägung. Dies gilt umso mehr, wenn das Land Verpflichtungen eingeht, die nicht auf ein Jahr beschränkt sind, sondern dauerhaft finanziert werden müssen.

Daher möchte ich Ihnen kurz darlegen, mit welchen finanziellen Verpflichtungen die Gründung einer Innovationsagentur für die Metropolregion verbunden ist – die Zahlen stammen aus dem eingangs erwähnten Konzept. Für die Einrichtung einer Innovationsagentur sind in den ersten fünf Jahren im sogenannten Basis Case 2,13 Millionen Euro von jedem der vier beteiligten Länder beizusteuern, das macht im Schnitt 420.000 Euro jährlich, wobei die Zahlen am Anfang geringer sind und am Ende der Periode steigen. Anschließend, ab 2029, müssen für den fortlaufenden Betrieb von jedem der vier Länder in jedem Haushaltsjahr mindestens 850.000 Euro bereitgestellt werden. Das heißt, es reicht nicht, für den Haushalt 2024 einfach 250.000 Euro anzumelden, man muss auch die dauerhafte Finanzierung einer Innovationsagentur sicherstellen. Das kann man natürlich wollen. Aber wie schon gesagt: Beim kommenden Haushalt müssen Prioritäten gesetzt werden. Das habe ich allerdings in den bisherigen Debatten in dieser Woche vermisst.

Die FDP ermahnt uns ständig zu Ausgabendisziplin und Herr Vogt hat in seiner Haushaltsrede davon gesprochen, dass die große Konsolidierung in den nächsten Jahren nicht ausbleiben werde. Lars Harms vom SSW fordert, sich auf das „Brot- und Buttergeschäft“ zu konzentrieren. Und die SPD wünscht sich die Einführung der Vermögensteuer, obwohl auch Frau Midyatli klar sein sollte, dass das für den Haushalt 2024 keine Lösung ist, weil sie nicht kommen wird, zumindest nicht kurzfristig.

Ungeachtet dessen habe ich von der Opposition vor allem diverse finanzielle Forderungen gehört:

  • Keine Kürzungen bei der Sanierung der Landesstraßen - 12 Millionen Euro
  • 500.000 Euro für die Umsetzung der Tourismusstrategie
  • Zustimmung zum Wachstumschancengesetz - die Einnahmeausfälle liegen ab 2025 bei voller Wirkung bei über 100 Millionen Euro
  • Streichung der Kürzungen bei den DaZ-Lehrkräften - eine Größenordnung von mehreren Millionen Euro

Eine Prioritätensetzung in die ein oder andere Richtung kann ich da bislang nicht erkennen, daher bin ich im weiteren Haushaltsverfahren gespannt auf die Gegenfinanzierungsvorschläge der Opposition für die Einrichtung der Innovationsagentur.



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