Zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushalts 2024 sagt der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Das Landesverfassungsgericht hat nun Klarheit zur Frage der Erklärung einer Notlage im Rahmen der Schuldenbremse geschaffen und erläutert, wie eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage in diesem Fall dargelegt werden muss. Außerdem hat das Landesverfassungsgericht klargestellt, dass für die Aufnahme von Notkrediten der sachliche Veranlassungszusammenhang zur Notlage ausreichend begründet werden muss.
Die Aufnahme von Notkrediten aufgrund der in den vergangenen Jahren eingetretenen Notlagen war ein Präzedenzfall, für den es seit der Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung keine rechtliche Auslegung gab. Nun wissen wir, wie zukünftig zu handeln ist. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist für zukünftige Haushaltsaufstellungen maßgeblich, daran hat sich der Haushaltsgesetzgeber zu orientieren, und das werden wir selbstverständlich berücksichtigen.
Das heißt konkret, dass ein Nachtragshaushalt für 2025 ohne Notkredite beschlossen werden muss. Dies ist allerdings erst möglich, sobald die einzelgesetzlichen Vorgaben nach der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse umgesetzt sind. Außerdem werden wir das Tilgungsgesetz entsprechend der Empfehlungen des Urteils anpassen. Praktische Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2024, der beklagt wurde, sehe ich aufgrund des abgeschlossenen Haushaltsjahres nicht.
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