Zusätzliche Spielräume für die Mobilitätswende 20. November 202420. November 2024 Oliver Brandt spricht im Landtag. Foto: Landtagsfraktion B90/Grüne Zum Nachtragshaushaltsgesetz 2024 sagt Oliver Brandt: Mit diesem Nachtragshaushalt passen wir die Haushaltsplanung für 2024 an die realen Entwicklungen im Haushaltsvollzug an. In bewegten Zeiten ändern sich Planungen, daher ist es notwendig, nachzusteuern, dafür gibt es dieses Instrument. Bereits bei Aufstellung des Haushalts 2024 war klar, dass Notkreditmittel von knapp 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Energie- und Wärmwende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ in diesem Jahr zurückgeführt werden müssen. Sie wurden im Jahr 2023 nicht verwendet, waren aber als Festgeld noch einige Monate gebunden. Nunmehr fließen sie in eine Sondertilgung. Weiter können wir die Notkreditermächtigung von rund 1,5 Milliarden Euro, die wir für 2024 beschlossen hatten, um rund 327 Millionen Euro absenken. Eine Abfrage bei den Ressorts im September hatte ergeben, dass diese Mittel in diesem Jahr definitiv nicht mehr abfließen werden. Da Notkredite einem strengen Jährlichkeitsprinzip unterliegen, ist es kein Widerspruch, die Höhe des Notkredits 2024 abzusenken, während die Landesregierung gleichzeitig mit einem neuen, allerdings deutlich niedrigeren Notkredit für 2025 plant. Es ist schlicht die Umsetzung der Schuldenbremse in ihrer geltenden Fassung und Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils von November 2023. Weitere Änderungen im Nachtragshaushalt: Die Höhe von Vorsorgen werden angepasst, die Einnahmen aus einem Grundstücksverkauf veranschlagt und die Zinsausgaben werden noch einmal an die aktuelle Entwicklung angepasst. Außerdem kann die geplante Entnahme aus dem Sondervermögen IMPULS um rund 40 Millionen Euro abgesenkt werden. Das verschafft uns Handlungsspielräume für zukünftige Investitionen in unserem Land. Ein weiteres Ziel dieses Nachtragshaushalts ist die Erfüllung der Kennziffern des Stabilitätsrats, der die Haushalte des Bundes und der Länder überwacht. Sowohl die Kreditfinanzierungsquote als auch die Zins-Steuer-Quote sind wichtige Kennziffern in der Haushaltsüberwachung, die sich nunmehr für das Jahr 2024 noch einmal deutlich verbessern. Damit stellen wir sicher, dass Schleswig-Holstein in der Bewertung des Stabilitätsrats unauffällig bleibt. Nun zu unseren beiden Änderungsanträgen. Zum einen reagieren wir auf eine kurzfristige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums vom 4. November. Anders als mit den Ländern vereinbart wird das Bundesfinanzministerium die Mehreinnahmen, die Schleswig-Holstein aufgrund des aktuellen Zensus für das Jahr 2024 zustehen, nicht 2025 überweisen, sondern schon im Dezember 2024. Damit wir diese Mittel dennoch wie im Haushaltsentwurf eingeplant zur Deckung der globalen Minderausgabe 2025 nutzen können, wollen wir die Landesregierung ermächtigen, die Mittel einer Rücklage zuzuführen. Dies erhöht die Planbarkeit angesichts der herausfordernden Haushaltslage. Zum anderen erweitern wir die Möglichkeiten für die Verwendung von möglichen Überschüssen. Zukünftig können Überschüsse unserem Sondervermögen IMPULS nicht nur zweckgebunden für Hochbaumaßnahmen, Krankenhausinvestitionen und den Breitbandausbau zugeführt werden, sondern auch für den Ausbau der Schieneninfrastruktur des Landes. Hiermit verschaffen wir uns zusätzliche Spielräume für die dringend notwendigen Investitionen für die Mobilitätswende im Land. Wir handeln vorausschauend und verantwortungsbewusst – das ist angesichts des von der FDP ausgelösten Stillstands in Berlin wichtiger denn je!