Wir sollten zu einer sachlichen Diskussion über die Haushaltspolitik im Land zurückkehren

Zur Landtagsdebatte „Zurück zur Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit“ vom 27.02.2026 sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Antrag der FDP lässt mich etwas ratlos und auch fassungslos zurück. Hier wird etwas skandalisiert, was überhaupt kein Skandal ist. Ich glaube, was wir brauchen, ist eine Rückkehr zu einer sachlichen Diskussion über die Haushaltspolitik im Land, wie wir sie nach meinem Empfinden in der Vergangenheit geführt haben. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit haben wir immer bewahrt, daher läuft die Aufforderung der FDP ins Leere.

Schauen wir uns die Zahlen einmal an:

Nach den in dieser Woche vom Finanzministerium vorgelegten Zahlen zum vorläufigen Jahresabschluss stiegen die bereinigten Ausgaben gegenüber dem Soll 2025, also dem verabschiedeten Haushalt, um 130 Millionen Euro. Den Vorwurf der Opposition, hier wäre nicht seriös geplant worden und es wären Finanzpolster durch unrealistische Planung eingebaut worden, kann ich daher nicht nachvollziehen.

Demgegenüber steigen die Einnahmen um 1,1 Milliarden Euro, im Wesentlichen durch erhöhte Steuereinnahmen. Das heißt, der positive Haushaltsabschluss beruht vor allem auf einer positiven Entwicklung bei den Steuern. Ja, mit erhöhten Steuereinnahmen war nach der Steuerschätzung im Oktober 2025 zu rechnen. Aber was heißt das?

Steuereinnahmen werden vom Arbeitskreis Steuerschätzung, einem Expert*innengremium auf Bundesebene, errechnet und dann auf die einzelnen Bundesländer heruntergebrochen. Dies ist Grundlage für die Haushaltsaufstellung des Landes. Die Landesregierung hat auf das Ergebnis der Schätzung keinen wesentlichen Einfluss.

Jetzt stellt sich die Frage: Können Steuermehreinnahmen für zusätzliche Ausgaben verwendet werden? Die Antwort lautet „Nein“. Das Land muss die Steuermehreinnahmen gegenüber dem Soll aufgrund Artikel 60 Absatz 2 der Landesverfassung für den Ausgleich des Konjunkturausgleichskontos verwenden. Denn in den Vorjahren hat das Land aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage die entsprechende Verschuldungsmöglichkeit genutzt, die in der Schuldenbremse des Landes vorgesehen ist. Konkret ist das in § 6 des Ausführungsgesetzes zu Art. 61 geregelt.

Das Land hatte daher rechtlich keine andere Option, als die Mehreinnahmen vollständig für den Verzicht auf die im Haushalt 2025 eingeplante konjunkturelle Mehrverschuldung und darüber hinaus für die Tilgung von Krediten aus den Vorjahren zu verwenden.

Daher hätte eine Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober im Nachtragshaushalt auch nicht zu mehr Haushaltsklarheit geführt, denn die Mehreinnahmen hätten eben nicht mehr Handlungsspielraum bedeutet, weil diese Mehreinnahmen direkt in die Tilgung von Konjunkturkrediten gehen müssen. Wenn dann die Fraktionsvorsitzende der SPD im Hamburger Abendblatt mit der Aussage zitiert wird: „Die Steuermehreinnahmen hätten beispielsweise im Bildungsbereich oder für bezahlbaren Wohnraum eingesetzt werden können“, dann ist das schlichtweg falsch.

Im Übrigen sind positive Abweichungen vom beschlossenen Haushalt keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Auch frühere Regierungen haben ähnliche Haushaltsüberschüsse erzielt. Zum Beispiel 2016 in der Küstenkoalition: 835 Millionen Euro mehr als geplant. Oder 2018 in der Jamaika-Koalition: 360 Millionen Euro über Plan. Diesen Jahresabschluss hat Annabell Krämer damals als „kluge und zurückhaltende Haushaltspolitik von Jamaika“ bezeichnet. Das könnten Sie doch jetzt auch zum Abschluss 2025 sagen, Annabell Krämer.

Dass nicht alle in einem Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben ausgeschöpft werden müssen, sondern ein gewisser „Bodensatz“ verbleiben darf, hat dem Grunde nach zuletzt auch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts in seinem Urteil vom 30. Juni 2025 bestätigt.

Nun zur Verwendung der Minderausgaben: Rücklagenbildung ist ein wichtiges und auch ein zulässiges Instrument, um überjährige Herausforderungen zu bewältigen, so wie aktuell die notwendigen Anpassungen bei der Besoldung. Dass wir dafür 240 Millionen Euro über einen Nachtrag gesichert haben, halte ich für folgerichtig, weil die Anpassungen ja auch rückwirkend für das Jahr 2025 vorgenommen werden müssen. Auch für andere Rücklagen gibt es gute Gründe, die das Finanzministerium noch im Finanzausschuss erläutern wird: insbesondere rechtliche Verpflichtungen, Bau- oder Beschaffungsverzögerungen und das Anliegen, Bundes- oder EU-Fördermittel nicht verfallen zu lassen, spielen hier eine Rolle.

Im Ergebnis fließen jedes Jahr viele Rücklagen ab, neue werden gebildet. Per Saldo wurden die Rücklagen 2025 um ganze 33 Millionen Euro erhöht. Der Antrag der FDP ist unbegründet, wir werden ihn daher ablehnen.

Vielen Dank!

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