Die Einführung der pauschalen Beihilfe überfällig 17. August 202214. Mai 2024 Foto: Franziska Ostermann Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiger Baustein, damit der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte nicht zurückfällt. Eine immer größere Zahl von Bundesländern, beispielsweise Hamburg, hat diese Regelung bereits eingeführt. Als Fachkräfte werden immer öfter auch Quereinsteiger*innen benötigt, für die mehr Flexibilität bei der Wahl der Krankenversorgung ein wichtiger Attraktivitätsfaktor ist. Darüber hinaus können bestimmte Personengruppen in der privaten Krankenversicherung aus verschiedensten Gründen nicht bzw. nicht mehr zu angemessenen Tarifen aufgenommen werden. Es gibt keinen Grund, Beamt*innen, die sich gesetzlich krankenversichern wollen, diese Möglichkeit zu verwehren. Bisher ist das zwar formal möglich, die Betroffenen müssen dann aber den Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenanteil, also den doppelten Versicherungsbeitrag, zahlen. Das ist eine klare Benachteiligung sowohl gegenüber den übrigen Beamt*innen als auch gegenüber allen anderen Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Im Übrigen führt die Regelung für den Landeshaushalt zwar kurzfristig zu einer Mehrbelastung, langfristig aber zu einer deutlichen Entlastung.