Kommunaler Finanzausgleich reformbedürftig 23. Februar 202314. Mai 2024 Foto: Franziska Ostermann Dazu sagt der Sprecher für Kommunalfinanzen der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP möchte mit diesem Gesetzentwurf die Zweckzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich an die Schwimmsportstätten und die Frauenhäuser erhöhen sowie eine neue Zweckzuweisung für Tierheime einführen. Rein isoliert betrachtet, gibt es gegen mehr Geld für diese Bereiche natürlich nichts einzuwenden. Dass es hohe Betriebskostensteigerungen gerade im letzten Jahr gab, steht außer Frage, ebenso wie die gestiegenen Bedarfe bei den Frauenhäusern. Weil das im Grundsatz auch schon seit Jahren bekannt ist, wurden bereits bei der letzten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes der Vorwegabzug für die Frauenhäuser deutlich um über 25 Prozent erhöht und eine jährliche Dynamisierung festgeschrieben, sowie ein neuer Vorwegabzug für kommunale Schwimmsportstätten geschaffen. Das Gesamtpaket des kommunalen Finanzausgleichs inklusive der Zweckzuweisungen ist nach einem jahrelangen, umfangreichen Verfahren und langen Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden so festgelegt worden. Dabei wurde für zukünftige Änderungen ein festgelegtes Verfahren vereinbart und gesetzlich festgeschrieben: Die Regelüberprüfung nach Paragraf 5 Finanzausgleichsgesetz, die zum ersten Mal 2024 und dann alle fünf Jahre erfolgen soll. In diesem Rahmen wird unter anderem zu untersuchen sein, ob Zuweisungen der Höhe nach weiterhin bedarfsgerecht sind. Die von der FDP vorgeschlagenen Erhöhungen sind eine politische Prioritätensetzung, die innerhalb des komplexen Systems des kommunalen Finanzausgleichs und insbesondere im Zusammenhang mit den anderen Zweckzuweisungen wohl abgewogen werden sollte. Wenn wir damit anfangen, einzelne politische Schwerpunkte per einzelgesetzlicher Änderung aus dem vereinbarten Verfahren herauszulösen, bringen wir damit das gesamte ausbalancierte System ins Wanken. Das gilt besonders für die Einführung neuer Zweckzuweisungen. Warum soll beispielsweise die Zuweisung der Schwimmsportstätten um 2,5 Mio. Euro erhöht werden, die der Frauenhäuser jedoch nur um rund 750.000 Euro? Hier fehlt eine konkrete Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen Bedarfe. Und warum sollen andere Zweckzuweisungen bei der Erhöhung nicht betrachtet werden – wie die für Theater, Orchester oder Büchereien? Diese sind ebenso von Kostensteigerungen betroffen wie Schwimmbäder, sollen aber nach Ihrem Antrag keinen einzigen Euro mehr bekommen. Kurzum: Für konkret auftretende Bedarfe ist der kommunale Finanzausgleich nicht das geeignete System. Dafür können auch im ordentlichen Haushalt Mittel bereitgestellt werden, sowie wir es zum Beispiel gestern beschlossen haben: 150.000 Euro pro Jahr strukturell zusätzlich für Sozialarbeiter*innen in Frauenfacheinrichtungen und 250.000 Euro pro Jahr strukturell zur Sicherstellung eines Beratungsangebotes nach polizeilicher Wegweisung im Sinne von Paragraf 201a Landesverwaltungsgesetz. Hier unterstützen wir ganz gezielt, ohne das FAG zu ändern. Und wir sollten eins nicht außer Acht lassen: Die Finanzausgleichsmasse, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, steigt jedes Jahr kontinuierlich, zuletzt um über zehn Prozent auf 2,5 Milliarden. Daraus können Kommunen auch selbst Schwerpunkte setzen und diese Zwecke unterstützen. So hat der Kreistag Herzogtum Lauenburg die Mittel für Frauenberatung im Haushalt 2023 um über 20 Prozent erhöht. Wir werden daher alle Zuweisungen wie geplant im Rahmen des im Finanzausgleichsgesetz für 2024 vorgesehenen Regelüberprüfungsverfahrens mit aller gebotenen Sorgfalt und in vollem Umfang prüfen und nicht spontan einzelne Posten herausgreifen.