Eine Vorbemerkung vorweg: Seit 2009 war in jedem Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein die Privatisierung der Spielbanken vereinbart. Das heißt, alle Fraktionen hier in diesem Land waren in Regierungsverantwortung für den Verkauf.
Auch 2022 wurde – wie bereits dreimal zuvor – die Privatisierung der Spielbanken im Koalitionsvertrag verabredet. Daran fühle ich mich gebunden. Für mich geht es daher heute nicht um das „ob“, sondern um das „wie“. Welche Bedingungen muss ein Verkauf erfüllen, damit er tatsächlich dem Wohl des Landes dient? Denn eine Privatisierung ist kein Selbstzweck ist, die um jeden Preis erfolgen muss.
Für mich gibt es im Wesentlichen drei Themen, die im Rahmen eines Verkaufsprozesses beachtet werden müssen:
Das ist erstens die Wirtschaftlichkeit für den Landeshaushalt:
Ein Verkauf muss sich durch die damit erzielten einmaligen Einnahmen für den Landeshaushalt als günstiger darstellen im Vergleich zur Fortführung in Landesbesitz, also unter Berücksichtigung zukünftiger Gewinne. Dabei müssen auch die Erträge des geplanten fünften Standorts in Bargteheide in die Betrachtung einbezogen werden. Denn der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach Paragraph 7 der Landeshaushaltsordnung gilt auch in diesem Fall.
Zweitens, die Fortsetzung eines umfassenden Schutzes der Spielerinnen und Spieler im Rahmen der Suchtprävention:
An den Regeln im Spielbankengesetz und der Spielbankenverordnung, den mit der Konzessionserteilung vereinbarten Bedingungen und der staatlichen Aufsicht wird im Rahmen einer Privatisierung nichts verändert. Alle Vorgaben gelten ebenso für einen privaten Betreiber.
Derzeit haben wir ein gutes Schulungskonzept mit externer Unterstützung hinsichtlich Suchtprävention für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vier Spielbanken. Mir ist wichtig, dass das Thema Suchtprävention auch bei einem möglichen privaten Betreiber eine ebenso große Bedeutung hat wie bisher.
Denn hier, in offiziell genehmigten Spielstätten, können suchtgefährdete Menschen wesentlich besser erreicht werden, um einer Spielsucht in einem frühen Stadium zu begegnen.
Wir dürfen nicht vergessen: Glücksspiel bietet das Potenzial zur Suchtgefährdung. Wenn Süchtige ins illegale Glücksspiel abdriften, sind sie nur noch schwer oder gar nicht für Unterstützungsangebote zu erreichen. Daher ist die Kanalisierung, also die Hinführungen zu legalen Angeboten mit entsprechenden Angeboten im Fall einer Suchtgefährdung, so wichtig.
Hier unternimmt die Spielbank bisher gemeinsam mit der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein große Anstrengungen. Zum Spielerschutz gehört im Übrigen auch die Begrenzung der Zahl von Spielgeräten in den Spielbanken, wie sie in der Konzession festgelegt ist.
Schließlich sind auch die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen. Hier sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, Vereinbarungen zur Übernahme der geltenden Tarifverträge und betrieblichen Sozialleistungen sowie den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für einen angemessenen Zeitraum nach der Privatisierung zu treffen.
Zudem halte ich es für sehr wichtig, dass die Vertretung der Interessen der Belegschaft durch einen Betriebsrat auch an einem neuen Standort ermöglicht wird.
Schließlich ist auch mir wichtig, dass das Parlament beteiligt wird, selbstverständlich unter Wahrung der Vertraulichkeitspflichten für Abgeordnete in einem so sensiblen Verfahren wie diesem. Daher schlagen wir vor, abweichend von den Vorgaben der Landeshaushalt, die Zustimmung des Finanzausschusses zum Ergebnis der Ausschreibung einzuholen.
