Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Oliver Brandt:
Vor wenigen Tagen sorgte eine Meldung für einiges Aufsehen: Familie verkauft Firmenanteile in Milliardenhöhe, um Erbschaftsteuer zu begleichen. Das ist allerdings nicht in Deutschland passiert, sondern in Südkorea, wo die Familienerben des Samsung-Konzerns umgerechnet 8,1 Milliarden US-Dollar Erbschaftsteuer zahlen – bei einem Steuersatz von 50 Prozent.
Anders in Deutschland: Wie eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag offenbarte, hat es im Jahr 2024 bei 41 Schenkungen und vier Erbschaften Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes gegeben. Dabei wurden insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 Milliarden Euro erlassen, die verbleibende Steuer betrug in diesen Fällen ganze 182 Millionen Euro.
Das zeigt, dass Gestaltung bei der Erbschaftsteuer gerade die allergrößten Vermögen betrifft – und nicht den Handwerksmeister, der seinen Betrieb weitergeben möchte.
Vermögen in Deutschland wird zu großen Teilen durch Erbschaften und Schenkungen erworben. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung schätzt den Anteil auf etwa 30 bis 50 Prozent. In Deutschland werden so ca. 400 Milliarden Euro jährlich übertragen. Im Jahr 2024 wurden darauf 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer gezahlt.
Stichwort Ungleichheit: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Milliardärinnen und Milliardäre in Deutschland auf 172 gestiegen, ihr Gesamtvermögen beläuft sich auf etwa 720 Milliarden Euro.
Das Vermögen dieser Reichsten der Reichen stieg damit in nur einem Jahr um 30 Prozent an, ermittelt OXFAM in seinem aktuellen Bericht zur sozialen Ungleichheit. So wird die Vermögensungleichheit Generation für Generation weiter verfestigt und vergrößert.
Das ist auch ein Problem für unsere Demokratie, weil die zunehmende Ungleichheit dazu beiträgt, das Vertrauen in den Staat bei den Menschen zu untergraben, die wenig besitzen, und das ist der größte Teil unserer Gesellschaft.
Ein Hauptproblem der jetzigen Erbschaftsteuer: Sie ist nur auf dem Papier progressiv, in der Praxis wirkt sie sogar regressiv. Je größer die Erbschaft, desto niedriger die Steuerbelastung.
Das liegt an Ausnahmen und Gestaltungsspielräumen, die bei großen Vermögen dafür genutzt werden können, insbesondere die Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen, aber auch bei Immobilienvermögen. Mir leuchtet jedenfalls nicht ein, ein, warum bei einem Besitz von drei Immobilien mehr Erbschaftsteuer fällig wird als bei 300 Immobilien.
Ich halte die Erbschaftsteuer derzeit für ungerecht, gestaltungsanfällig und kompliziert. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Seit 1995 wurde die Erbschaftsteuer dreimal für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht vereinbar war mit Artikel 3 des Grundgesetzes – dem Gleichbehandlungsgebot.
Immer wieder hat der Gesetzgeber nur unzureichend nachgebessert – das Ziel, größte Unternehmensvermögen angemessener heranzuziehen, wurde verfehlt.
In diesem Jahr wird erneut ein Urteil erwartet, das die Politik zu einer weiteren Reform zwingen wird, konkret bei der Verschonung von Betriebsvermögen.
Klar ist dabei aber auch, dass es weiter möglich sein muss, Unternehmensübergänge bei kleinen und mittleren Firmen möglich zu machen, ohne dass ein Unternehmen verkauft oder aufgelöst werden muss. Der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft insbesondere in Schleswig-Holstein. Der Schutz von Arbeitsplätzen muss bei einer Erbschaftsteuerreform unbedingt berücksichtigt werden.
Nach alledem kann ich sagen, dass der Vorschlag der SPD auf Bundesebene, auf dem der vorliegende Antrag beruht, einige interessante Ansätze enthält. So ist die Einführung eines Lebensfreibetrags seit 2024 Beschlusslage der Grünen Partei. Auch der Sachverständigenrat Wirtschaft unterstützt in seinem neusten Jahresgutachten diese Idee.
Der Vorschlag der SPD ist aber noch nicht zu Ende gedacht, denn er lässt eine entscheidende Frage offen: Es werden keine konkreten Steuersätze und Tarifstufen benannt. So lässt sich weder die Verteilungswirkung noch das Aufkommensziel konkret beurteilen. Der Zeitpunkt – wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – ist wohl eher dem Wahlkampf geschuldet.
Es wird sicher nicht das letzte Mal sein, dass sich der Landtag mit der Erbschaftsteuer befasst, ich erwarte zunächst mit Spannung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
