Krümmel ist Zwischenlager – und darf niemals Endlager werden

Anlässlich der am 2. Oktober 2026 überreichten Genehmigung des zweiten Zwischenlagers in Geestacht erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Segeberg und Lübeck und Oliver Brandt, Grüner Landtagsabgeordneter für das Herzogtum Lauenburg:

Mit der Genehmigung des Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Krümmel kann der Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks weiter voranschreiten. Die standortnahe Zwischenlagerung kann sinnvoll sein, wenn so unnötige Transporte radioaktiver Abfälle vermieden werden. Klar ist aber: Sie darf keinesfalls zum Dauerzustand werden.

Die jüngste Genehmigung ist deshalb mit einer klaren Erwartung unsererseits verbunden: Für die Abfälle braucht es schnellstmöglich eine verlässliche Perspektive für eine endgültige Lagerung. Was heute als Übergangslösung genehmigt wurde, darf nicht morgen zum Dauerlager und übermorgen zum Endlager durch die Hintertür werden.

Gerade bei der Atomkraft endet, darauf haben wir jahrzehntelang hingewiesen, Verantwortung nicht mit der Abschaltung der Reaktoren. Alle Beteiligten, auch und vor allen die Befürworter der Nutzung von Atomkraft zur Energiegewinnung, müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die strahlenden Hinterlassenschaften sicher verwahrt und dauerhaft entsorgt werden.

Deshalb braucht es weiterhin volle Transparenz darüber, wie der weitere Prozess der Suche nach einem Endlager aussieht, welche weiteren Schritte vorgesehen sind und wie sichergestellt wird, dass die Abfälle Krümmel tatsächlich wieder verlassen. Die Menschen haben den Anspruch auf die Gewissheit, dass die Zwischenlagerung tatsächlich eine Zwischenlagerung bleibt.

Für uns gilt daher: Aus der Übergangslösung darf niemals Endlager durch die Hintertür werden. Sicherheit, Transparenz und Beteiligung müssen bei jedem weiteren Schritt gewährleistet sein.

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