Effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen 26. Januar 202431. März 2024 Wir brauchen ein nachhaltiges, verlässliches und solidarisches System zur Schadenregulierung Im Oktober 2023 hat die Ostseeküste die schwerste Sturmflut seit 1872 erlebt, die Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum waren beträchtlich. In den letzten Monaten und Jahren sind weltweit und auch bei uns in Deutschland immer häufiger folgenreiche Extremwetterereignisse aufgetreten. Die Bilder vom Hochwasser besonders in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor wenigen Wochen sind uns noch in guter Erinnerung. Und die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in anderen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist noch nicht überwunden, die Wiederaufbauarbeiten noch lange nicht abgeschlossen. Die Zunahme derartiger Ereignisse geht auf den menschengemachten Klimawandel zurück. Eine entschlossene Klimaschutzpolitik in Deutschland und weltweit liegt somit in unserem eigenen Interesse, um ein Fortschreiten dieser Entwicklung zumindest zu bremsen. Allerdings müssen wir auch eine Antwort auf die stetig steigenden Lasten der Klimafolgenbewältigung geben. Dazu ein paar Zahlen: Nach Angaben des Rückversicherers Munich Re lagen die Schäden durch Naturkatastrophen 2023 weltweit bei etwa 250 Milliarden US-Dollar, davon waren 62 Prozent nicht versichert. Angesichts dieser Entwicklung brauchen wir bei uns ein nachhaltiges, verlässliches und solidarisches System zur Schadenregulierung. Dafür ist eine Elementarschadenversicherungspflicht, die wir gemeinsam mit anderen Bundesländern fordern, ein guter Lösungsansatz. Dabei ist es wichtig, dass so eine Versicherung auch wirklich alle Schadenereignisse absichert, und zwar unter Einbeziehung von Sturmfluten und Hochwasserlagen. Das ist bei den derzeitigen Versicherungsangeboten nicht oder nur teilweise der Fall. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass das Risiko für das Eintreten eines Schadenfalls in vielen Regionen schon jetzt so hoch ist, dass Versicherungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen gar keinen Versicherungsschutz anbieten, weil ihnen das Risiko zu hoch ist. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar. Daher lohnt der Blick in unser Nachbarland: In Dänemark gibt es bereits seit 1991 ein gut funktionierendes Entschädigungsmodell. Hier zahlen alle Versicherten einer Feuerversicherung einen jährlichen Beitrag für die Naturkatastrophen-Versicherung ein. Damit sichern sie sich für Fälle ab, in denen eine reguläre Versicherung nicht zahlt. Ich halte es daher für sinnvoll, das dänische Modell in die weiteren Überlegungen auf Bundesebene mit einzubeziehen. Aktuell beschäftigt uns als Land und vor allem die Menschen vor Ort die Beseitigung der Schäden an der Ostsee. Die Landesregierung hat schnell gehandelt und im Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden Unterstützung auf den Weg gebracht – sowohl für Kommunen, Privatleute als auch Unternehmen. Zuletzt wurde das Darlehnsprogramm für Private und Gewerbetreibende wie angekündigt um eine Härtefallregelung ergänzt. Das Land steht solidarisch an der Seite der Sturmflutopfer. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die Unterstützung des Bundes trotz einer Hilfszusage von Bundeskanzler Scholz immer noch hinzieht. Zuletzt hat der Bund den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zwar insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Aussicht gestellt, leider passen diese Mittel jedoch nicht zur Beseitigung unserer Schäden. Denn GAK-Mittel sind nur für Neubau und Verstärkung von Küstenschutzanlagen einsetzbar. Sie können aber nicht für Reparaturmaßnahmen verwendet werden und helfen uns daher nicht bei der Bewältigung unserer aktuellen Schäden. Außerdem müssen die Mittel bis Ende 2025 verbraucht werden, was bei Maßnahmen zur Deichverstärkung aufgrund der aufwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse unrealistisch ist. Daher wollen wir die Landesregierung mit unserem Antrag unterstützen, für die betroffenen Länder – und das umfasst auch die Hochwasserschäden von Anfang Januar – eine akzeptable und umsetzbare Lösung für Bundesmittel einzufordern. In diesen Kontext gehört auch der Bevölkerungsschutz. Das Modellprojekt für die Mobile Betreuungsreserve des Bundes ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Angesichts der Häufung von Schadenereignissen an der Küste bitten wir die Landesregierung, sich bei den weiteren Standorten der Mobilen Betreuungsmodule MBM 5000 auch für Schleswig-Holstein stark zu machen.