Beim Transparenzregister geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit 1. März 202429. März 2024 Meine Rede zu TOP 31 Transparenzregister Foto: Franziska Ostermann Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer die drittwichtigste Einnahmequelle unserer Kommunen. Und diese Einnahmequelle wird durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 und der daraus resultierenden Gesetzesreform bei der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 – dann tritt die neue Grundsteuerregelung in Kraft – einer Neuordnung unterzogen. Die Landesregierung hat sich im Verlauf des gesamten Prozesses der Neuregelung immer eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und hatte diese auch bei der Entscheidung für das Bundesmodell an ihrer Seite. Dabei war Konsens zwischen Land und Kommunen, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen soll, das heißt, die Einnahmen für jede einzelne Kommune sollen 2024 im alten Modell und 2025 im neuen Modell gleich hoch sein. Das bedeutet gleichzeitig, dass es innerhalb einer Kommune Verschiebungen geben kann – für einige Grundstücke steigt die Grundsteuer, für andere wird sie sinken. Nur für die Kommune ist es ein Nullsummenspiel. Dies gilt im Übrigen in allen Bundesländern unabhängig vom gewählten Grundsteuermodell. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen rechtzeitig vor Aufstellung ihrer Haushalte 2025 Klarheit darüber haben, wie der Hebesatz für die Grundsteuer ausgestaltet sein muss, um Planungssicherheit für die kommunalen Finanzen zu bekommen. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, hatte die Landesregierung in der letzten Wahlperiode frühzeitig angekündigt, ein Transparenzregister zu schaffen, um genau diese Informationen für die kommunalen Entscheidungsträger, aber auch für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Diesen Weg gehen auch einige andere Bundesländer, und ich halte diesen Weg für richtig, um Entscheidungsprozesse vor Ort transparent zu gestalten. Entscheidend dafür, dass das Transparenzregister valide Informationen liefert, ist eine möglichst vollständige Datenlage auf Basis der ergangenen Grundsteuermessbescheide. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Daher hilft es wenig, jetzt die Veröffentlichung übers Knie zu brechen, wenn die darin enthaltenen Daten den Kommunen keine ausreichende Hilfestellung für die Ausgestaltung des Grundsteuer-Hebesatzes bieten. Daher halte ich das Vorgehen der Landesregierung für richtig, das Transparenzregister erst öffentlich zu machen, wenn die Daten eine valide Grundlage für die weiteren Prozesse in den Kommunen liefern. Wichtig ist, dass dieser Prozess in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie erfolgt, und das ist der Fall. Ich habe volles Vertrauen in den weiteren Prozess, um die Kommunen bei der Sicherung dieser wichtigen Einnahmequelle zu unterstützen und gleichzeitig für Transparenz für Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.