Gesicherte Pensionsversorgung 21. März 202429. März 2024 Lasten abpuffern und Haushalt konsolidieren Sehr geehrte Damen und Herren, der Versorgungsfonds soll als Vorsorgeinstrument für zukünftige Haushaltsbelastungen aus den gesetzlichen Verpflichtungen zur Beamt*innenversorgung dienen. Dieses Sondervermögen – und es ist ein echtes Sondervermögen, das einen Wert von über einer Milliarde Euro hat – hilft dabei, die wachsenden Pensionslasten des Landes abzupuffern. Dies ist eine Art der Vorsorge, die bei guter Haushaltslage vorgenommen wird, um auf schwierigere Zeiten vorbereitet zu sein. Es war daher richtig und vorrausschauend, dass der Landtag den Versorgungsfonds in der letzten Wahlperiode eingerichtet hat. Allerdings – und das gehört zum Gesamtbild dazu – trägt der Versorgungsfonds aktuell nur zu einem kleinen Teil zur Deckung der Versorgungslasten des Landes bei, die derzeit etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Angesichts der riesigen Herausforderungen für den Haushalt in den kommenden Jahren hat die Landesregierung nun den Vorschlag gemacht, das Vermögen des Versorgungsfonds als einen Baustein zur Konsolidierung zu nutzen. Dieser Schritt dient allein dazu, massive Kürzungen an anderer Stelle zu verhindern. Dabei hat unsere Landesregierung sehr deutlich gemacht, dass sie Entnahmen aus dem Versorgungsfonds nur nach sorgfältiger Abwägung mit denkbaren Alternativmöglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung vornimmt. Diese Maßnahme dient dazu, die notwendigen Einschnitte und echten Haushaltskürzungen angesichts eines Handlungsbedarfs von jährlich über einer Milliarde Euro auf das Nötigste zu beschränken. Und um es hier einmal deutlich zu sagen: Die Versorgungsansprüche unserer Pensionär*innen sind im Beamtenversorgungsgesetz abgesichert. Das galt, bevor es in Schleswig-Holstein einen Versorgungsfonds gab, und das gilt auch in Zukunft. Befürchtungen, dass es hier zu Einschnitten kommt, sind unbegründet, denn das hat nichts mit dem Versorgungsfonds zu tun. Vor 15 Jahren gab es aufgrund der dramatischen Haushaltslage mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes eine Maßnahme, die direkt im Portemonnaie der Beamt*innen spürbar war. Da es heute den Versorgungsfonds gibt, sind wir in der Lage, nicht über derartige Maßnahmen diskutieren zu müssen. Und ich bin froh darüber. Die Entnahme aus dem Versorgungsfonds im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung bedeutet im Übrigen nicht, dass dieses Sondervermögen aufgelöst wird. Langfristig sollen dem Versorgungsfonds wieder Mittel zugeführt werden. Und mit der Änderung des Haushaltsgesetzes haben wir gestern die Voraussetzungen geschaffen, dass der Versorgungsfonds auch aus Haushaltsüberschüssen gespeist werden kann, wenn das Land finanziell wieder besser dasteht. Ich halte das für ein wichtiges Signal. Die Opposition fordert, den Versorgungsfonds unangetastet zu lassen. Das ist im ersten Moment nachvollziehbar, aber kein Lösungsvorschlag für unsere Haushaltslücke. Hier gilt wie bei den Haushaltsberatungen: Um das Vermögen des Versorgungsfonds zu erhalten, braucht es Gegenfinanzierungsvorschläge, spätestens zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2025. Auf diese werde ich gespannt warten. Vielen Dank!