Notkredite werden in Gesetzesform gegossen. 19. April 202414. Mai 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, die Definition für Ausnahmen von der Schuldenbremse ist in Artikel 61 der Landesverfassung klar geregelt: Für den Fall von Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen kann vom […]